Gespeichert unter Allgemein

Reisen von und nach Stuttgart

Wer hat es nicht selbst schon erlebt, oder in seinem Bekanntenkreis davon gehört: der Urlaub ist längst gebucht, die Koffer sind gepackt, und dann erfährt man am Flughafen angekommen, dass der Reiseveranstalter pleite ist oder Ärger macht, sodass der Urlaub erst einmal ausfallen muss.

Wer sich vor solchen Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Urlaub schützen will, der sollte einen Reiserechtsschutz abschließen. Dieser Rechtsschutz gilt dann in Europa und in den anliegenden Staaten des Mittelmeeres, auf Madeira und auf den Kanarischen Inseln. Hier erhält der Versicherte uneingeschränkten Reiserechtsschutz vor den Gerichten dieser dazu gehörigen Länder.

Außerhalb dieser Länder ist der Versicherte nur für einen vorher definierten Zeitraum und einen ebenfalls vorher festgemachten Höchstbetrag abgesichert. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel etwa sechs Wochen, was sich allerdings bei einzelnen Versicherungen unterscheiden kann. Wer oft beruflich unterwegs ist und ins Ausland reist, der sollte besonders darauf achten, dass ein Rechtsschutz bei geschäftlichen Auslandsaufenthalten oftmals nicht besteht.

Was bringt ein Reiserechtsschutz?

Besteht dieser Reiserechtsschutz, springt die Versicherung immer dann ein, wenn es mit dem Reiseveranstalter Ärger gibt oder gebuchte Leistungen vor Ort nicht gegeben sind. Sind die Leistungen, die man beim Buchen des Urlaubs im Reisebüro mit gebucht hat, am Urlaubsort selbst nicht angeboten, wie es zuvor der Reiseleiter behauptet hat, kann der Versicherte den Veranstalter auf Schadensersatz verklagen. Das bedeutet, dass der Versicherte eine Preisminderung des Reisepreises erwirken kann.

Wer nur sehr selten reist und den Reiserechtsschutz nur für einige wenige Fälle nutzen möchte, der kann kurzfristige Policen abschließen, die so lange gelten wie auch der Urlaub dauert. Wer hingegen mehrmals im Jahr verreist oder auch bei Ausflügen über das Wochenende abgesichert sein will, falls rechtliche Probleme auftauchen, der sollte eher eine Police für das ganze Jahr abschließen.

In der Regel gilt der Reiserechtsschutz bei privaten Reisen bis zu 45 Tage.

Keine Kommentare Sven am 3. Jan 2012

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